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Grundsteuer – alles was Sie wissen müssen

Die Grundsteuerreform gilt ab 2025. Wir erklären, was sich für Eigentümer in Berlin und Brandenburg ändert – verständlich und kompakt.

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Reform ab 2025
Berlin & Brandenburg
Verständlich erklärt
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Was ist die Grundsteuer?

Grundlagen für Eigentümer und Vermieter

Jährliche Steuer auf Grundbesitz

Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die jährlich von Eigentümern bebauter und unbebauter Grundstücke entrichtet werden muss. Sie wird von den Gemeinden erhoben und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Als Vermieter können Sie die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Grundsteuer A

Gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Für die meisten Privatpersonen nicht relevant.

Grundsteuer B

Gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke – also für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien und Baugrundstücke.

Grundsteuer C

Neu seit 2025: Ermöglicht Gemeinden, unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern – als Anreiz gegen Spekulation.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Formel einfach erklärt

Berechnungsformel

Grundsteuerwert
×
Steuermesszahl
bundeseinheitlich oder Landesrecht
=
Steuermessbetrag
Steuermessbetrag
×
Hebesatz
wird von der Gemeinde festgelegt
=
Grundsteuer

* Die genaue Berechnung hängt vom Bundesland und der jeweiligen Gemeinde ab. Für eine individuelle Einschätzung empfehlen wir Ihren Steuerberater.

Grundsteuer in Berlin & Brandenburg

Was die Reform ab 2025 für Sie bedeutet

Merkmal Berlin Brandenburg
Bewertungsmodell Bundesmodell (modifiziert) Bundesmodell
Hebesatz (ca.) 810 % je nach Gemeinde (250–500 %)
Grundlage ab 2025 Neuer Grundsteuerwert Neuer Grundsteuerwert
Steuermesszahl 0,31 ‰ (Wohngebäude) 0,31 ‰ (Wohngebäude)
Bescheid prüfen Unbedingt empfohlen Unbedingt empfohlen

Wichtig: Grundsteuerbescheid prüfen!

Viele Grundsteuerbescheide nach der Reform enthalten Fehler. Prüfen Sie Ihren Bescheid sorgfältig oder lassen Sie ihn von einem Steuerberater überprüfen. Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden.

Häufige Fragen zur Grundsteuer

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick

Wann muss die Grundsteuer gezahlt werden?

Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli vereinbart werden.

Kann ich die Grundsteuer auf meine Mieter umlegen?

Ja. Als Vermieter können Sie die Grundsteuer als Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen – sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.

Was ändert sich durch die Grundsteuerreform 2025?

Ab 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Grundsteuerwerte berechnet, die das Finanzamt auf Grundlage der Feststellungserklärungen ermittelt hat. Die alten Einheitswerte aus den 1960er bzw. 1970er Jahren werden vollständig abgelöst.

Was tun wenn der Grundsteuerbescheid falsch ist?

Legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch beim zuständigen Finanzamt ein. Lassen Sie den Bescheid vorab von einem Steuerberater prüfen – Fehler sind nach der Reform keine Seltenheit.

Hat die Grundsteuer Einfluss auf den Immobilienwert?

Indirekt ja: Eine hohe Grundsteuer kann die Rendite einer Anlageimmobilie mindern und somit den erzielbaren Kaufpreis beeinflussen. Bei unserer Wertermittlung berücksichtigen wir die laufenden Kosten inklusive Grundsteuer.

Alexander Kunz

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