Grundsteuer – alles was Sie wissen müssen
Die Grundsteuerreform ist seit Anfang 2025 in Kraft. Ich erkläre, was sich für Eigentümer in Berlin und Brandenburg geändert hat – verständlich und kompakt.
Persönlich beraten lassen Immobilie bewerten lassenWas ist die Grundsteuer?
Grundlagen für Eigentümer und Vermieter
Jährliche Steuer auf Grundbesitz
Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die jährlich von Eigentümern bebauter und unbebauter Grundstücke entrichtet werden muss. Sie wird von den Gemeinden erhoben und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Als Vermieter können Sie die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Grundsteuer A
Gilt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Für die meisten Privatpersonen nicht relevant.
Grundsteuer B
Gilt für bebaute und unbebaute Grundstücke – also für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien und Baugrundstücke.
Grundsteuer C
Seit 2025: Ermöglicht Gemeinden, unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern – als Anreiz gegen Spekulation.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Formel einfach erklärt
Berechnungsformel
* Die genaue Berechnung hängt vom Bundesland und der jeweiligen Gemeinde ab. Für eine individuelle Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Grundsteuer in Berlin & Brandenburg
Was die Reform seit 2025 für Sie bedeutet
| Merkmal | Berlin | Brandenburg |
|---|---|---|
| Bewertungsmodell | Bundesmodell (modifiziert) | Bundesmodell |
| Hebesatz (ca.) | 810 % | je nach Gemeinde (250–500 %) |
| Grundlage seit 2025 | Neuer Grundsteuerwert | Neuer Grundsteuerwert |
| Steuermesszahl | 0,31 ‰ (Wohngebäude) | 0,31 ‰ (Wohngebäude) |
| Bescheid prüfen | Unbedingt empfohlen | Unbedingt empfohlen |
Wichtig: Grundsteuerbescheid prüfen!
Viele Grundsteuerbescheide nach der Reform enthalten Fehler. Prüfen Sie Ihren Bescheid sorgfältig oder lassen Sie ihn von einem Steuerberater überprüfen. Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb der Frist Einspruch eingelegt werden.
Häufige Fragen zur Grundsteuer
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick
Wann muss die Grundsteuer gezahlt werden?
Die Grundsteuer wird in der Regel vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann auch eine Jahreszahlung zum 1. Juli vereinbart werden.
Kann ich die Grundsteuer auf meine Mieter umlegen?
Ja. Als Vermieter können Sie die Grundsteuer als Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen – sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Was hat sich durch die Grundsteuerreform geändert?
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Basis neuer Grundsteuerwerte berechnet, die das Finanzamt aus den Feststellungserklärungen ermittelt hat. Die alten Einheitswerte aus den 1960er bzw. 1970er Jahren sind damit abgelöst.
Was tun wenn der Grundsteuerbescheid falsch ist?
Legen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Einspruch beim zuständigen Finanzamt ein. Lassen Sie den Bescheid vorab von einem Steuerberater prüfen – Fehler sind nach der Reform keine Seltenheit.
Hat die Grundsteuer Einfluss auf den Immobilienwert?
Indirekt ja: Eine hohe Grundsteuer kann die Rendite einer Anlageimmobilie mindern und somit den erzielbaren Kaufpreis beeinflussen. Bei meiner Wertermittlung berücksichtige ich die laufenden Kosten inklusive Grundsteuer.
Fragen zur Grundsteuer oder Ihrem Objekt?
Ich berate Sie gerne persönlich – zur Grundsteuer, zur Wertermittlung oder zu allen anderen Fragen rund um Ihre Immobilie.
Termin auswählen Kontakt aufnehmen Wertermittlung anfragen →